Datenschutz und AGB

 

 

Alle Urheber- und Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten und Werken auf dieser Website liegen ausschließlich bei Anne Löb. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung von Fotografien, Grafiken und Texten ist ohne ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht gestattet, sei es kommerzieller oder privater Natur!

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird keine Haftung für die Inhalte externer Links übernommen. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.

Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Sofern innerhalb der Website die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse etc.) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis, dies schließt die Veröffentlichung der Bilder mit ein.  Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.    

Digitale Bilddateien sind vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Alle Sessionpakete sind unveränderbar.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

ALLGEMEINE HINWEISE

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie meine Website besuchen. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie der unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

DATENERFASSUNG AUF DER WEBSEITE

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfasse ich Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie mir diese mitteilen. 

Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch die IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, BetriebssystemDie oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie meine Website ansehen.

Wofür nutze ich Ihre Daten?

Die Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an mich wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

 

I. ANWENDUNGSBEREICH

 

1. Geltungsbereich der AGB

Die AGB gelten für alle Verträge zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht zum Vertragsinhalt, es sei denn, die Fotografin hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn die Fotografin in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos erbringt. Die AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Auftraggeber.

Mit der Buchung der Dienstleistungen der Fotografin erklärt der Auftraggeber, die AGB vollständig gelesen und verstanden zu haben und mit allen Punkten einverstanden zu sein. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

 

2. Fotos

Fotos im Sinne dieser AGB sind alle Aufnahmen, die von der Fotografin angefertigt worden sind.

 

 

II. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSERFÜLLUNG

 

1. Angebot

 Das Angebot der Fotografin ist verbindlich, sofern nicht die Unverbindlichkeit ausdrücklich erklärt wird.

 

Soweit nicht anders vereinbart, gilt das Angebot der Fotografin zwei Wochen. Wird die Annahme nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Angebots durch den Auftraggeber schriftlich erklärt, ist die Fotografin an das Angebot nicht mehr gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber zustande.

 

Die Fotografin ist verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen (z. B. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten).

 

Die Fotografin behält sich vor, die Leistungen auch ohne vorherige schriftliche Bestätigung zu erbringen. Der Vertrag kommt in solchen Fällen durch die Abnahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande.

 

2. Abnahme

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Fotos den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

 

3. Preise, Fälligkeiten

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, vereinbart. Die Grundlage dafür ist die Preisliste 

Der im Angebot enthaltene Preis gilt unter dem Vorbehalt, dass der dem Angebot zugrunde liegende Leistungsumfang unverändert bleibt.

Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Das gilt z. B. für eine Visagistin.

 

4. Gutscheine

 Gutscheine werden ausschließlich als Wertgutschein verkauft und können auf ein Fotoshooting angerechnet werden. Der Gutscheinwert wird dabei auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben eventuelle Restguthaben erhalten und können auf ein nächstes Shooting oder Fotoprodukte verwendet werden. Eine Barauszahlung des Restwertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.

Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen und werden nicht ausbezahlt.

Gutscheine müssen 3 Jahre nach dem Kauf eingelöst werden, danach verlieren sie ihre Gültigkeit.

 

5. Termine

 Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

6. Verzögerungen

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so erhöht sich das Honorar der Fotografin pro angefangene 30 Minuten um Euro 20,00. Darunter fallen z. B. die Verspätung des Kunden.

Für nicht eingehaltene Termine, die nicht mindestens 30h vorher abgesagt werden, hat die Fotografin Anspruch auf das Honorar, das im letzten Angebot enthalten war.

Sollte ein Fotoshooting ohne Verschulden der Fotografin seitens des Auftraggebers ergebnislos abgebrochen werden, ist der Fotografin das vereinbarte Honorar zu zahlen.

 Erst nach der vollständigen Bezahlung der Leistung werden die Fotos an den Auftraggeber versandt.

 

III. REKLAMATIONEN

Mängel sind stets von der Fotografin zu beseitigen, insofern diese innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen nach Abnahme beanstandet werden. Der Auftraggeber hat kein Recht, ohne Fristsetzung Ausbesserungen oder Erweiterungen durch Dritte Dienstleister ausführen zu lassen und diese der Fotografin in Rechnung zu stellen.

Reklamationen bezüglich der Fotoauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung von Fotos sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahme Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Fotografin Gestaltungsfreiheit, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Dem Auftraggeber ist die Bildsprache der Fotografin bekannt (Fotografie hauptsächlich bei natürlichem Licht, Offenblende – d.h. nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“, Fotos enthalten Körnungen und Rauschen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc.).

Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

 

 

IV. URHEBERRECHTE

 

1. Grundsätzliches

 Alle Fotos unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Sofern der Auftraggeber Exklusivität wünscht, wird das im Angebot ausgewiesen.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.

 

2. Private Nutzung (digital)

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fotos für private Zwecke zu nutzen. Dazu gehören z. B. Social Media wie Facebook und Instagram, private Webseiten, Blogs, WhatsApp. Der Auftraggeber ist berechtigt, gemäß der Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes Vervielfältigungsstücke für den privaten und eigenen Gebrauch herzustellen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt.

 

4. Digitalisierung

Die Einräumung von Nutzungsrechten beinhaltet das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung.

Der Auftraggeber ist bei einer Veröffentlichung verpflichtet, Fotos der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Fotos elektronisch verknüpft wird.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen erhalten bleibt und die Fotografin als Urheberin der Fotos klar und eindeutig identifizierbar ist.

Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Dateien, noch unbearbeitete Fotos (Dateien des Shootings), Datenträger oder Daten an den Auftraggeber herausgeben, wenn diese nicht vollständig bezahlt sind.

Eine Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung mit der Fotografin.

 

5. Eigenwerbung

Die Fotografin ist nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, die Fotos für die Werbung (Eigenwerbung für das Fotostudio) sowie für Publikationen zu nutzen, sofern die Publikationen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Fotografin stehen. Der Auftraggeber bestätigt, dass die Zustimmung des anderen Elternteils erteilt wurde.

 

6. Keine Veränderungen

Fotos dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Es ist nicht erlaubt, fertige Fotos der Fotografin zu beschneiden und/oder zu bearbeiten. Hierzu gehören auch Filter, die das Foto verändern.

 

7. Keine Miturheberschaft

Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen keine Miturheberschaft.

Während eines Fototermins ist das Fotografieren weder durch den Auftraggeber noch durch Dritte gestattet.

 

8. Namensnennung

Die Fotografin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Fotografin eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Fotografin, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

Die Namensnennung hat wie folgt zu erfolgen: ©, Angabe der Jahreszahl, Anne Jahn, www.Anne-Fotomobil.de

 

V. BILDNIS-/PERSÖNLICHKEITSRECHT

 

Personen, die auf den Fotos erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Honorierung.

 

 

VI. HAFTUNG

 

1. Haftungsbeschränkung

Die Fotografin und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften, sofern die Vereinbarung keine anders lautende Regelung trifft, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Begrenzung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, soweit es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

Ferner haftet die Fotografin für leichte Fahrlässigkeit von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Die Fotografin haftet nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung ist auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Fotografin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung (z. B. Stylistin).

 

2. Gewährleistung

Die Fotografin verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen. Nach Übergabe der Fotos wird der Auftraggeber diese unverzüglich auf etwaige Mängel untersuchen und solche der Fotografin umgehend mitteilen. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, stehen ihm Rechte hinsichtlich solcher Sachmängel, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären, nicht mehr zu. Das Recht zum Rücktritt und Schadenersatz an Stelle der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Eine Haftung für Diebstahl oder anderweitigen Verlust wird nicht übernommen.

Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin CDs, USB-Sticks bzw. bietet den Downloads an. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Fotos ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

 

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte gewollt haben. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen des Vertrages notwendig werden. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

2. Terminreserverungsgebühr

Bei Buchung eines Termins wird eine Terminreservierungsgebühr erhoben, die auf das Fotoshooting angerechnet wird.

Sie sichert diesen Termin und im Falle einer Stornierung aus wichtigem Grund noch einen Ersatztermin.

Wenn keiner dieser Termine wahr genommen wir, gilt diese Terminreservierungsgebühr als Ausfall-Honorar.

Bei Krankheit der Fotografin wird diese Gebühr zurück gezahlt, sofern kein Ersatztermin möglich ist.

 

3. Sonstiges

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Fotografin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.